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   BGH, 10.04.2013 - 1 StR 11/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11579
BGH, 10.04.2013 - 1 StR 11/13 (https://dejure.org/2013,11579)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2013 - 1 StR 11/13 (https://dejure.org/2013,11579)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2013 - 1 StR 11/13 (https://dejure.org/2013,11579)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 247 Satz 1 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Abwesenheit eines notwendigen Verfahrensbeteiligten (Entfernung des Angeklagten während der Entscheidung über die Entlassung einer Zeugin; wesentlicher Bestandteil der Hauptverhandlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 247 StPO, § 338 Nr 5 StPO
    Strafverfahren: Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO durch einen Verteidiger i.R.d. Abwesenheit eines Angeklagten bei der Vernehmung von Zeugen bzgl. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal während der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 247 S. 1; StPO § 338 Nr. 5
    Rüge der Verletzung des § 338 Nr. 5 StPO durch einen Verteidiger i.R.d. Abwesenheit eines Angeklagten bei der Vernehmung von Zeugen bzgl. Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nicht nur Verteidiger machen Fehler - Hier ein "Klassiker”Fehler eines LG: Die Abwesenheit des Angeklagten…..

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Und noch ein "Klassiker”Fehler: Die Beurlaubung des Angeklagten von der Hauptverhandlung (§ 231c-Verfahren)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 131
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 1 StR 11/13
    Die Entscheidung über die Entlassung der Zeugin war indes nicht mehr Teil der Vernehmung, sondern bildete einen eigenständigen wesentlichen Bestandteil der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 92), während dessen der Angeklagte nicht im Sitzungssaal anwesend war.
  • BGH, 09.02.2011 - 5 StR 387/10

    Entfernung des Angeklagten; Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 10.04.2013 - 1 StR 11/13
    Besondere Umstände, etwa eine Bild-Ton-Übertragung in einen Nebenraum mit Gegensprechanlage, die dem Angeklagten während seiner Abwesenheit vom Sitzungssaal ermöglicht hätten, entweder seine Zustimmung zur Entlassung der Zeugin zu erklären oder sein Fragerecht weiter auszuüben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - 5 StR 387/10, NStZ 2011, 534), lagen hier nicht vor.
  • OLG München, 07.10.2013 - 4St RR (B) 37/13

    Revision im Strafverfahren: Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung

    Die Verhandlung über die Entlassung eines in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich ein eigenständiger wesentlicher Teil der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Beschluss v. 10.4.2013, 1 StR 11/13, zitiert nach beck-online Rdn 3.; BGH NJW 1986, 267; BGH NJW 2010, 2450, 2451).
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